Jetzt müssen wir als Hersteller aus der Situation einer unbrauchbaren Norm mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen unseren Kunden ein sicheres Produkt liefern. Da wir der letzte Inhaber eines Ausweises für Leitungen der Norm 50143 waren, können sich unsere Kunden auf genau dieses Spezialwissen auch weiterhin verlassen.

Leuchtröhrenleitungen nach DIN EN 50143 VDE 0283-1:2010-02

  • Tabelle 6 Lfd. Nr. 1.2 Spannungsprüfung an der vollständigen Leitung mit 15 kV für 5 min ist unlogisch:

Die Prüfung für die Leitungsbauarten E, F und G, Punkt schreibt in Abschnitt E.1.1 ein Eintauchen in Wasser für 12 Stunden und anschließendem Anlegen der Prüfspannung vor. ALLE uns bekannten Kabel und Leitungen werden 2 Stunden in Wasser gelagert. Auch in den Vorgängernormen aus der Reihe VDE 0250 wurden Leuchtröhrenleitungen 2 Stunden im Wasser gelagert. Woher stammt auf einmal der Wert 12 Stunden für diese Leitungen und warum nur für diese?

  • Lfd. Nr. 1.3 Langzeitbestädigkeit gegen Durchschlag bei 20 kV und -20°C ist mit vorgeschriebenem Kunststoff nicht erfüllbar:

Diese Prüfung ist mit keiner vorgeschriebenen PVC-Isoliermischung TI 1 nach EN 50363-3 zu erfüllen. Es gibt auch keinerlei Erklärung, was diese Prüfung über 200h implizieren soll, die in den Normen der Reihe VDE 0250 vorher nicht vorhanden war. Extra für Kälte aufgerüstete Isolationsmischungen TI 1 schaffen maximal 64 Stunden.

  • Lfd. Nr. 1.4 Isolationswiderstand bei 70°C fehlen die angekündigten Zeitwerte:

Diese Prüfung verweist auf die EN 50395 Abschnitt 8.1. Hier steht unter Abschnitt 8.1.2 Durchführung „Die Probe ist für die in der Kabel- oder Leitungsnorm festgelegte Zeit in Wasser zu legen…“. Wir finden zwar eine Temperaturangabe, aber es gibt in der Leitungsnorm EN 50143 weder eine Zeitvorgabe der Dauer der Wasserlagerung noch wann die Prüfspannung anzulegen ist. Es gibt nur die Angabe, dass der Wert 1 Minute nach Anlegen der Spannung gemessen werden soll. Hierzu wurde uns erklärt, dass das ein Übertragungsfehler der EN 50143 der Ausgabe 2004 und dem damaligen Verweis auf das HD 21.2 in die 50143 Dez. 2008 ist. Dieser Wert muss bei der nächsten Überarbeitung der Produktnorm 50143 aufgenommen werden. Das heißt aber, diese Prüfung kann zurzeit nach dieser Norm nicht erfolgen, denn die zuvor genannten wurden für ungültig erklärt.

  • Lfd. Nr. 1.6 Prüfung der Isolierhülle; Lfd. Nr. 1.7 Prüfung des Mantels auf Fehlerfreiheit fehlt der einzustellende Wert:

Diese Stückprüfung, also Prüfung jedes produzierten Meters, erfolgt nach EN 50395 Abschnitt 10. Die Norm verweist in diesem Abschnitt letztendlich auf die DIN EN 62230 (VDE 0481-2230):2014-12. Diese ist aber für eine Leuchtröhrenleitung gar nicht anwendbar. Unter Punkt 3 Durchführung finden wir: „Die Anforderungen sind nicht auf die Isolierung von Kabeln und Leitungen mit einer Nennspannung (UO) über 3kV anwendbar.“ Die Typen E, F und G der EN 50143 haben einen Spannungsbereich weit über 3 kV.